Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, außer, sie haben einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis kann natürlich auch für Kinder unter 16 Jahren ausgestellt werden (siehe unten).
Bei Auslandsreisen ist zu beachten:
Mit dem Personalausweis ist in den Ländern des Schengenraums die Ein- und Ausreise möglich. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder Personalausweis benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Hier erfahren Sie auch, ob an Ihrem Reiseziel für die Einreise eine bestimmte Restgültigkeitsdauer verlangt wird (z.B. 6 Monate ab Einreise).
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.
Funktionen:
elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion), z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
elektronische Signatur (ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren)
digitale Fingerabdrücke (nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden).
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname
- Künstlername
Viele weitere Informationen rund um den Personalausweis und seine Funktionen finden Sie auf dieser Seite des Bundesinnenministeriums.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
bei Antragstellern unter 24 Jahre: 6 Jahre
bei Antragstellern ab 24 Jahre: 10 Jahre
Aber:
Der Personalausweis kann bereits vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig werden, wenn eine eindeutige Feststellung der Identität des Passinhabers nicht mehr möglich ist – zum Beispiel bei Veränderungen des Gesichtes im Kindesalter.
Kann der Personalausweis verlängert werden?
Der Personalausweis kann nicht verlängert werden. Er muss nach Ablauf neu beantragt werden.