Stadt Georgsmarienhütte

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Personalausweis

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-320
Telefax: 05401 850-307
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin.

Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen.

Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit.

Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen.

Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer.

Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, außer, sie haben einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis kann natürlich auch für Kinder unter 16 Jahren ausgestellt werden (siehe unten).

Bei Auslandsreisen ist zu beachten:
Mit dem Personalausweis ist in den Ländern des Schengenraums die Ein- und Ausreise möglich. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder Personalausweis benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Hier erfahren Sie auch, ob an Ihrem Reiseziel für die Einreise eine bestimmte Restgültigkeitsdauer verlangt wird (z.B. 6 Monate ab Einreise).

Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.

Funktionen:
elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion), z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
elektronische Signatur (ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren)
digitale Fingerabdrücke (nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden).

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname
- Künstlername



Wie lange ist der Personalausweis gültig?

bei Antragstellern unter 24 Jahre:         6 Jahre
bei Antragstellern ab 24 Jahre:           10 Jahre

Aber:
Der Personalausweis kann bereits vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig werden, wenn eine eindeutige Feststellung der Identität des Passinhabers nicht mehr möglich ist – zum Beispiel bei Veränderungen des Gesichtes im Kindesalter.


Kann der Personalausweis verlängert werden?

Der Personalausweis kann nicht verlängert werden. Er muss nach Ablauf neu beantragt werden.


Verfahrensablauf

Muss ich persönlich vorsprechen oder kann ich mich vertreten lassen?

- Bei Antragstellung
: Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da Ihre Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke mit aufgenommen werden müssen

- Bei Abholung: Sie können den Personalausweis entweder selbst abholen oder ihn auch von einer anderen Person mittels schriftlicher Vollmacht abholen lassen. Diese Person muss ihren eigenen Ausweis/Pass vorlegen können. Bei Abholung ist auch Ihr alter Personalausweis abzugeben oder zur Entwertung vorzulegen (es sei denn, Sie haben ihn bereits als verloren oder gestohlen gemeldet).

An wen muss ich mich wenden?

Den Personalausweis erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte (Rathaus, Erdgeschoss), wenn Sie hier Ihren alleinigen Wohnsitz oder Ihren Hauptwohnsitz haben.

Sofern Sie hier mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen, gleichmäßig ausgeleuchtet
  • bisheriger Personalausweis (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde*
  • einzelfallabhängig ggf. weitere Unterlagen (z.B. internationale Urkunden oder in Deutschland gefertigte Übersetzungen ausländischer Urkunden)

*: Die Urkunden sind insbesondere für die Prüfung der korrekten Schreibweise der Namen und Geburtsorte wichtig. Seit 2013 ist das Bürgeramt verpflichtet, die Namensschreibweise anhand der Urkunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Das gilt auch dann, wenn der vorherige Ausweis bereits von der Stadt Georgsmarienhütte ausgestellt wurde.

Wichtige Änderungen bei den Lichtbildern für Personalausweis und Reisepass seit 01.05.2025:

Das Bürgeramt darf seit 01.05.2025 für Personalausweise und Reisepässe (auch für vorläufige Dokumente) keine Papier-Lichtbilder mehr entgegen nehmen, sondern nur digital erstellte Lichtbilder. 

 
Fotostudios in Georgsmarienhütte und Umgebung (Bad Iburg, Bissendorf, Osnabrück), welche die digitale Lichtbilderstellung nach den neuen Vorschriften anbieten, finden Sie online unter https://alfo-passbild.com/. Zudem können digitale Lichtbilder in DM- Drogerien erstellt werden. Digitale Lichtbilder vom Fotografen bzw. von DM können ab Erstellung 6 Monate lang genutzt werden.
 
Auch im Bürgeramt ist die Erstellung digitaler Lichtbilder möglich. Allerdings sind diese Fotos aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab Erstellung nur 96 Stunden lang nutzbar. Sie kosten 6,00 € pro verwendetem Lichtbild. Ein Ausdruck dieser Bilder ist uns nicht erlaubt. Sie können deshalb z.B. nicht zusätzlich für einen Führerscheinantrag verwendet werden (auch nicht für einen internationalen Führerschein), da hierfür weiterhin ein biometrisches Lichtbild im Papierformat erforderlich ist. Wenn Sie das Foto im Bürgeramt machen lassen möchten, benötigen Sie dafür keinen gesonderten Termin.
 
Beachten Sie bitte, dass im Bürgeramt Fotos von Kleinkindern nur gemacht werden können, wenn diese bereits ohne Hilfe aufrecht sitzen können. Ein Kinderhochsitz (für Kinder bis ca. 3 Jahre) ist vorhanden. Sollte Ihr Kind dafür noch zu jung sein (z.B. Säugling), wenden Sie sich bitte vorab an einen Fotodienstleister (siehe oben).
Welche Gebühren fallen an?

Antragsteller unter 24 Jahre:       22,80 € (ab 09.02.2026: 27,60 €)
Antragsteller ab 24 Jahre:           37,00 € (ab 09.02.2026: 46,00 €)

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

Die Produktion dauert ca. 3 Wochen. Wenn Sie es wünschen, benachrichtigen wir Sie per E-Mail, sobald der Ausweis fertig ist. 

Ich benötige den Personalausweis aber schon früher.

Es kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden - allerdings nur, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises kann auf die Dauer des damit verfolgten Zwecks beschränkt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Personalausweis für Kinder:

Im Alter von 0 bis 15 Jahren:
Sie können wählen, ob ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden soll. Es besteht aber keine Ausweispflicht – erst, wenn eine Auslandsreise ansteht. Der Antrag ist von dem/den Sorgeberechtigten zu stellen.

Haben beide Elternteile das Sorgerecht, müssen entweder beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, oder ein Elternteil unter Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie mit dessen Ausweis.
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist dieses durch Vorlage des entsprechenden Urteils nachzuweisen. Die Einverständniserklärung des anderen Elternteils ist dann nicht notwendig.

Das Kind muss in jedem Fall bei Antragstellung dabei sein. Ab seinem zehnten Geburtstag soll das Kind selbst den Antrag unterschreiben, bei jüngeren Kindern ein sorgeberechtigter Elternteil.

Im Alter von 16 bis 17 Jahren:
Es besteht Ausweispflicht. Das Kind kann den Ausweis selbst beantragen und den Antrag selbst unterschreiben. Unterlässt das Kind dieses, ist die/der Sorgeberechtigte verpflichtet, den Ausweis für das Kind zu beantragen. Hierfür gibt es eine Frist von 6 Wochen ab dem 16. Geburtstag des Kindes. Es gilt immer das Alter bei Antragstellung, nicht bei Abholung des Ausweises.

Kann mein Kind den Ausweis auch schon online nutzen ?
Auch bei Kindern werden die Daten im elektronischen Speicher erfasst, allerdings ist dieser ausgeschaltet, solange das Kind noch nicht 16 Jahre alt ist. Ihr Kind kann ab seinem 16. Geburtstag aber selbst im Bürgeramt beantragen, den elektronischen Identitätsnachweis zu aktivieren. 



Verlust/Diebstahl:

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde dieser gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige, § 27 PAuswG). Die Verlustanzeige ist nur bei persönlichem Erscheinen im Bürgeramt möglich. Telefonische Anzeigen, Telefaxe oder e-mails sind nicht ausreichend. Die Verlustanzeige ist kostenlos. Ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Personalausweis wird nach Aufnahme der Verlustanzeige stets zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. 



Wiederauffinden nach Verlust:

Wenn Sie einen Personalausweis, den Sie als verloren oder gestohlen gemeldet hatten, wiederfinden, müssen Sie dieses ebenfalls umgehend Ihrem Bürgeramt mitteilen. Teilen Sie das Wiederauffinden nicht mit und nutzen Sie den als verloren/gestohlen gemeldeten Personalausweis (z.B. bei einer Flugreise), kann es bei der Ausweiskontrolle zu Problemen kommen – bis hin zum Reiseabbruch.


Wohnsitzänderung:

Im Personalausweis ist Ihre Adresse angegeben. Bei einer Wohnsitzänderung ist daher stets eine Aktualisierung erforderlich. Dieses geschieht durch einen Adressaufkleber auf dem Ausweis. Die Aktualisierung ist kostenlos.


Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit:


Beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Personalausweis im Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes abzugeben bzw. durch das Bürgeramt einzuziehen.

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