Wohnen im Alter
Betreutes Wohnen im Alter soll älteren Menschen ein selbständiges Wohnen erleichtern. Im Unterschied zum Altenwohnheim und Altenheim bietet das Betreute Wohnen eine abgeschlossene Wohnung, d. h. der Bewohner hat das Hausrecht in seiner Wohnung, er kann bestimmen, wie diese eingerichtet wird und wer Zugang zu ihr hat. Es handelt es sich nicht um ein Heim mit umfassender pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung rund um die Uhr.
Was bietet betreutes Wohnen?
Das betreute Wohnen verbindet die Ausstattung einer altersgerechten(1) Wohnung mit unterschiedlichen Serviceangeboten und Gelegenheiten für soziale Kontakte. Den Bewohnerinnen und Bewohnern bietet das Betreute Wohnen eine abgeschlossene Wohnung, d. h. der Bewohner hat das Hausrecht in seiner Wohnung, er kann bestimmen, wie diese eingerichtet wird und wer Zugang zu ihr hat. Die Wohnung soll idealerweise zentral gelegen sein, so daß die alltäglichen Besorgungen möglichst lange selbst erledigt werden können. Mit dem Betreiber des Hauses wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
Die Besonderheit beim Betreuten Wohnen besteht darin, dass ein begrenzter sog. Grundservice verpflichtend vorgegeben ist, der mit einer monatlichen Pauschale bezahlt wird und im Betreuungsvertrag konkret festgelegt ist. Es sollte ein Betreuungsservice vorhanden sein, der sich neben einem guten Hausmeisterdienst auch von dem Angebot der ortsüblichen Hilfsdienste deutlich abhebt, z. B. durch eine regelmäßig erreichbare Ansprech- und Vertrauensperson. Betreutes Wohnen bietet Gemeinschaftsräume, in denen man sich mit anderen Bewohnern spontan oder bei Veranstaltungen trifft. Die Möglichkeiten, andere kennenzulernen sind so erleichtert. Einzelne Dienstleistungen im Haushalt, z. B. Putz- und Einkaufshilfen, in der Pflege und bei sonstigen persönlichen Erledigungen, sind wählbare Zusatzleistungen, die individuell angefordert und abgerechnet werden müssen. Damit ist die Unterscheidung wichtig zwischen Grundleistungen (2), für die eine monatliche Betreuungspauschale erhoben wird, und Zusatz- oder Wahlleistungen (3), die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Die Finanzierung erfolgt hier in Einzelabrechnungen.
Tips und Anregungen bei der Auswahl von Einrichtungen
• Holen Sie sich mehrere Angebote am Ort ein und vergleichen Sie diese Angebote. Vertrauen Sie nicht nur den verlockenden Schilderungen, sondern lesen Sie die individuellen Verträge samt Anhängen und Preislisten auch im Kleingedruckten gewissenhaft durch. Achten Sie darauf, dass ein und dieselben Leistungen nicht doppelt abgerechnet werden. Taucht der Hausmeister bereits in der Betriebskostenabrechnung auf, hat er in der Betreuungspauschale nichts mehr verloren. Wenngleich in vielen Betreuungsverträgen "einfache handwerkliche Tätigkeiten", "kleinere Reparaturen" oder "technische Hilfestellungen" durch den Hausmeister als besondere Serviceleistungen hervorgehoben werden, ist der größte Teil hausmeisterlicher Tätigkeiten meistens bereits über die normale Kaltmiete oder über die Betriebskosten abgegolten. Nur wenn der Hausmeister z. B. hilft, schwere Möbel zu verrücken, Glühbirnen in der Wohnung auszuwechseln oder Bilder aufzuhängen, könnte dies als Betreuungsleistung verbucht werden.
• Achten Sie darauf, dass der Anbieter von Betreutem Wohnen ohne spezielle Vereinbarungen seine Betreuungspreise - gleich ob Grundpauschale oder Wahlleistungen - wann und wie er will erhöhen kann. Nach oben sind - zumindest gesetzlich - keine Grenzen gesetzt. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Betreuungskosten von jedem Betreiber willkürlich in die Höhe getrieben werden können.
• Legen Sie vertraglich fest, wie die Versorgung im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit aussieht. Auch wenn Ihnen der Betreiber Ihrer Seniorenwohnung ein "lebenslanges Wohnrecht" garantiert, bedeutet dies nicht, dass Sie dieses Recht auch tatsächlich wahrnehmen können und möchten: Denn bei dauerhafter und schwerer Pflegebedürftigkeit genügt es zumeist nicht, dass ab und zu eine Pflegekraft in die Wohnung kommt. Notwendig ist vielmehr eine professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung, verbunden mit der erforderlichen technischen Ausstattung. Dies kann am ehesten in solchen Wohnungen gewährleistet werden, die direkt an ein Pflegeheim angeschlossen sind oder in Anlagen, die über eine eigene Pflegestation verfügen. Praktisch können jedoch die wenigsten Betreuten Wohnformen eine ausreichende Versorgung bei dauerhafter schwerer Pflegebedürftigkeit garantieren, so dass von Beginn an klargestellt werden sollte, ob man bei starkem Hilfe- oder Pflegebedarf mit einem Umzug rechnen muss. Stellen Sie vertraglich von Anfang an sicher, dass Sie Ihre Wohnung in diesem Fall auch kurzfristig, d. h. innerhalb von drei Monaten, kündigen können (Sonderkündigungsrecht). Bitte beachten Sie auch folgende Kriterien: Wichtig ist das Preis-Leistungs-Verhältnis: eine teuere Wohnanlage ist nicht unbedingt die beste Wohnanlage!
• Die Wohnung, die Wege und gemeinschaftlich genutzte Freiflächen sollten so gebaut sein, dass auch Personen im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung dort hingelangen und sich selbst bewegen können.
• Die Wohnung sollte mit einer Notrufanlage, am besten mit mehreren Notrufknöpfen, ca. 60-70 cm vom Boden entfernt, damit sie auch auf dem Boden liegend erreicht werden können (in jedem Zimmer mindestens eine), oder einem sogenannten Funkfinger ausgestattet sein, damit Sie im Bedarfsfall jederzeit Hilfe rufen können.
• Beachten Sie, dass die Wohnung so im Stadtteil liegt, dass Sie auch weiterhin Kontakt zu Angehörigen und Freunden halten und selber Besorgungen machen können.
• Für Sie wichtige Einrichtungen (z. B. Ärzte, Geschäfte, Grünanlagen, Kirche, Post) sollten von der Wohnung aus gut erreicht werden können. Erkundigen Sie sich nach den angebotenen Serviceleistungen der Wohnanlage. Was brauchen Sie jetzt, was brauchen Sie später? Was muss immer bezahlt werden, was nur nach Nutzungsumfang?
• Verfügt die Wohnanlage ggf. über Kultur- und Freizeitangebote (z. B. Vorträge, Kurse, Konzerte, Spiele, Feste, Cafeteria, Ausflüge)?
• Überlegen Sie sehr genau, ob Sie später, falls Sie länger pflegebedürftig werden sollten, in ein Heim umziehen möchten. Einige Anbieter von Betreuten Wohnanlagen in Karlsruhe haben ein angeschlossenes Pflegeheim oder eine angeschlossene Pflegestation, andere wiederum nicht.
Was kann Betreutes Wohnen nicht leisten?
• Anders als im Heim bietet Betreutes Wohnen keine Vollversorgung und keinen vorgegebenen Tagesablauf. Sie erhalten nur bestimmte Leistungen, andere müssen Sie hinzukaufen.
• Das Wohnen in Betreuten Wohnanlagen setzt voraus, dass Sie auch weiterhin einen eigenen Haushalt führen. Sie müssen beim Einzug zur selbständigen Haushaltsführung in der Lage sein und sind, auch wenn Sie Unterstützung erhalten, für die Haushaltsführung verantwortlich.
• Wenn Sie schwer pflegebedürftig sind, können Sie in vielen Einrichtungen des Betreuten Wohnens nicht mehr bleiben und müssen noch einmal umziehen. Betreutes Wohnen kann nicht generell ein Pflegeheim ersetzen.
• Sie müssen ein bestimmtes Paket von Leistungen abnehmen und bezahlen, auch wenn Sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Sie können also nicht alle Leistungen selbst wählen.
Glossar zum Betreuten Wohnen im Alter Altersgerechtigkeit (1)
Eine altersgerechte Wohnung hat keine Barrieren (keine Stufen, ausreichend Bewegungsfläche, ein behindertengerechtes Bad), so daß man sich auch bei Gehbehinderungen oder sonstigen körperlichen Einschränkungen dort leichter bewegen und damit länger selbständig leben kann.
Betreuung
Die Betreuung wird von einer Fachkraft geleistet, die zu festen Zeiten stundenweise vor Ort anwesend ist oder andernorts Sprechstunde anbietet. Ihre Aufgabe ist schriftlich festgelegt und besteht darin, für den einzelnen Bewohner Anlaufstelle zu sein, Kontakte zu knüpfen, Veranstaltungen im Haus anzubieten und bei Bedarf Hilfeleistungen zu vermitteln. Sie fördert die Entstehung einer guten Hausgemeinschaft und pflegt auch die Beziehungen zur Umgebung der Wohnanlage.
Grundleistungen (Grundservice) besteht aus: (2)
-> Betreuung
-> Haustechnischem Service
-> Organisation des Notrufes
Haustechnischer Service
Der Hausmeister ist für das einwandfreie Funktionieren der gesamten Haustechnik und der Notrufeinrichtung zuständig. Außerdem gehört die Reinigung des Gebäudes außerhalb der Wohnungen einschließlich des Winterdienstes zu seinem Aufgabenbereich.
Organisation des Notrufes
in jeder Wohnung muss ohne Probleme eine Notrufeinrichtung installiert werden können. Eindeutig muss festgelegt sein, was im Einzelnen bei Auslösung eines Notrufes veranlasst wird.
Wohlaufsystem
In manchen Einrichtungen haben die Bewohner kein Notrufsystem oder können sich zusätzlich zum Notrufsystem dem Wohlaufsystem anschließen. Beim Wohlaufsystem handelt es sich um ein Zeichen, das die Bewohner an ihrer Eingangstür täglich manuell verändern müssen („Ampel", „Smiley", „Gesicht" u. Ä.).
Beispiel:
Der Bewohner muß täglich bis 9 Uhr an seiner Wohnungs-Eingangstür dieses Zeichen auf seinen derzeitigen Gesundheitszustand einstellen. Eine Fachkraft der Einrichtung kontrolliert regelmäßig um 9 Uhr jede Tür. Zeigt das Zeichen an, daß es dem Bewohner schlecht geht, nimmt die Fachkraft Kontakt mit ihm auf. Zeigt das Zeichen einen positiven Zustand des Bewohners an, wird die Fachkraft nicht tätig. Bei beiden Informationen stellt die Fachkraft dieses Zeichen wieder auf „neutral", um am nächsten Tag erkennen zu können, ob der Bewohner den Mechanismus betätigt hat oder nicht.
Zusatz- oder Wahlleistungen (Wahlservice) (3)
Der Wahlservice umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen im Haushalt, in der Pflege und bei Besorgungen. Welche Hilfen von welchem Dienst erbracht werden sollen, entscheidet der einzelne Bewohner selbst. Die Betreuungskraft ist jedoch auf Wunsch bei der Vermittlung von Diensten behilflich. Dienste wie z. B. Fahrdienste, Wäscheservice u. Ä. sollten bei entsprechendem Bedarf ebenfalls vermittelt werden können. Oftmals haben die Einrichtungen eigene ambulante Dienste, die diese Angebote zur Verfügung stellen oder sie haben einen Kooperationsvertrag mit einem geeigneten Dienst abgeschlossen.
Folgende Häuser bieten betreutes Wohnen in Georgsmarienhütte an:
- Remigiushaus
- Lichtenberghaus
- Haus St. Marien
- Haus am Kasinopark
- Haus unter den Linden
- Lebens- und Gesundheitszentrum Haus Heimatzentrum
Folgende ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in Georgsmarienhütte angeboten:
- Agnes Schnitger Haus
- Haus Dröper und Haus Krüperspatt
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Altenwohnung Lichtenberghaus, Lichtenbergstraße, 49124 Georgsmarienhütte
- Alten- und Pflegeheim Haus Am Kasinopark, Am Kasinopark 14, 49124 Georgsmarienhütte
- Remigiushaus, Schoonebeekstraße 8, 49124 Georgsmarienhütte
- Haus unter den Linden, Glückaufstraße 179, 49124 Georgsmarienhütte
- Alten- und Pflegeheim St. Marien, Ulmenstraße 11, 49124 Georgsmarienhütte
- Lebens- und Gesundheitszentrum Haus Heimathafen, Glückaufstraße 178, 49124 Georgsmarienhütte