Checklisten für die Zeit nach der Geburt
Auf dieser Seite zeigen wir Dir, wer alles über die Geburt informiert werden muss und was die ersten Schritte für Dich und Dein Baby sein können.
- Das Standesamt
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt
- U- Untersuchungen für ein gesundes Kind
- Und was ist noch gut zu wissen?
Im Krankenhaus bekommst Du nach der Geburt Deines Kindes eine Bescheinigung, mit der Du innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt zu Deinem Standesamt musst. Das Standesamt, das für Dich zuständig ist, ist das Standesamt im Geburtsort Deines Kindes.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt. Normalerweise direkt nach der Anmeldung beim Standesamt. Nach der Anmeldung im Bürgeramt informiert Euren Vermieter, da Ihr jetzt eine Person mehr in der Wohnung seid, die Wasser benötigt und Müll macht.
U- Untersuchungen für ein gesundes Kind
U1 bis U9 heißen die sogenannten Untersuchungstermine für Dein Kind. Sie umfassen zehn Termine. Bis zum 6. Lebensjahr wird Dein Kind somit regelmäßig untersucht und seine Entwicklung begleitet.
Für die sogenannten U-Untersuchungen bekommst Du ein U- Untersuchungsheft, das Dir zeigt, wann Du welche Untersuchung mit Deinem Kind beim Kinderarzt oder beim Zahnarzt machen solltest.
Und was ist noch gut zu wissen?
In den ersten Wochen nach der Entbindung sollest Du auf Geschlechtsverkehr verzichten. Wann Du wieder sexuell aktiv werden kannst, solltest Du mit Deinem Frauenarzt besprechen. Sobald Du einen Eisprung hast, kannst Du wieder schwanger werden. Die Gefahr nicht schwanger zu werden, wenn Du Dein Kind stillst, ist zwar geringer aber nicht ausgeschlossen. Besprich die für Dich passende Verhütung mit Deinem Frauenarzt.