Kfz-Zulassungsstelle
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie zum Schutz der Kundschaft und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der städtischen Verwaltung, ist die Kfz-Zulassungsstelle auch weiterhin nur unter bestimmten Einschränkungen erreichbar.
Der Wartebereich der Zulassungsstelle kann dementsprechend nur eingeschränkt genutzt werden. Maximal vier Personen können sich dort gleichzeitig aufhalten.
Grundsätzlich gilt: Vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle im Georgsmarienhütter Rathaus muss ein fester Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Damit sollen größere Personenansammlungen vor Ort vermieden werden.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 330. Die Terminhotline ist montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr besetzt. Termine werden generell immer nur für die jeweilige Woche vergeben.
Bürgerinnen und Bürger aus Georgsmarienhütte können auch per E-Mail unter kfz@georgsmarienhuette.de eine Terminanfrage stellen. Wir bitten jedoch, in der E-Mail eine Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Für Georgsmarienhütter Einwohnerinnen und Einwohner werden an den Wochentagen Freitag und Samstag bestimmte Kontingente freigehalten und vorzugsweise an diese vergeben. Sollte im Wochenverlauf abzusehen sein, dass noch freie Termine an den beiden Tagen verfügbar sind, werden diese auch an andere Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Sofern für die laufende Woche keine Termine mehr vergeben werden können, stehen Ihnen aber auch folgende Alternativen zur Verfügung:
Folgende Zulassungsvorgänge können unter bestimmten Voraussetzungen auch online beantragt werden:
- Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge (Abmeldung)
- Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Umschreibung eines Fahrzeuges
- Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/service/bus/internetbasierte-kraftfahrzeugzulassung-ikfz.
Außerdem können Sie Ihre Zulassungsvorgänge auch durch die Zulassungsstelle des Landkreises Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, bearbeiten lassen. Dort können online Termine vereinbart werden. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/ordnung-und-verkehr/zulassungsstelle
Fragen und Antworten "Q&A" - Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Stadt Georgsmarienhütte
Warum muss ich bei der Kfz-Zulassungsstelle in Georgsmarienhütte einen Termin haben?
Bedingt durch die Corona-Krise mussten bei der Stadt Georgsmarienhütte einige Anpassungen im alltäglichen Ablauf vorgenommen werden. Dieses betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle im Rathaus. Um einen größtmöglichen Schutz aller Beteiligten (Kundschaft und Mitarbeitende) gewährleisten zu können sowie Personenansammlungen im Wartebereich sowie vor der Zulassungsstelle zu vermeiden, wurde entschieden, dass bis auf Weiteres Anliegen nur mit einem vorab vereinbarten Termin bearbeitet werden können. Durch diese Maßnahme kann der Kundenstrom gezielt gesteuert und ein effektiver Gesundheitsschutz gewährleistet werden.
Wie bekomme ich einen Termin?
Grundsätzlich werden Termine nur telefonisch vergeben. Dafür ist die zentrale Rufnummer 05401/ 850 – 330 zu wählen. Die Terminhotline ist immer montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr besetzt. Bürgerinnen und Bürger aus Georgsmarienhütte können darüber hinaus auch eine E-Mail schreiben. Die Adresse lautet kfz@georgsmarienhuette.de. Dabei muss für Rückfragen auch eine Telefonnummer angegeben werden. Dazu nochmal der Hinweis: Die Möglichkeit, einen Termin per E-Mail anzufragen, gilt ausdrücklich nur für Kundschaft aus Georgsmarienhütte!
Kann ich auch ohne Termin kommen?
Nein. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Dieses gilt für alle Wochentage und für die gesamte Dauer der Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle.
Wann ist die Terminhotline zu erreichen?
Die Rufnummer zur Vergabe von Terminen ist immer montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr besetzt. An Samstagen erfolgt ausdrücklich keine Terminvergabe. Allerdings gilt auch samstags, wie an allen anderen Tagen, Terminpflicht.
Warum ist die Telefonhotline häufig besetzt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kfz-Zulassungsstelle versuchen selbstverständlich, Terminwünsche und Anliegen so schnell wie möglich zu erfüllen bzw. zu bearbeiten. Dadurch, dass zur Kfz-Zulassungsstelle in Georgsmarienhütte grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger des gesamten Landkreises Osnabrück sowie aus der Stadt Osnabrück kommen können, ist die Nachfrage nach Terminen und damit auch die Anzahl an Telefonanfragen in den letzten Wochen sehr stark angestiegen. Bitte bedenken Sie auch, dass es durch Nachfragen zu längeren Telefonaten und dadurch leider zu Wartezeiten bei der Terminvergabe kommen kann, sodass Kundinnen und Kunden gegebenenfalls öfter oder an einem anderen Tag anrufen müssen. Die Stadt Georgsmarienhütte bittet dafür um Verständnis.
Kann ich einen Termin auch online vereinbaren?
Leider noch nicht. Zwar wird derzeit geprüft, inwieweit zukünftig eine Online-Terminvereinbarung ermöglicht werden kann, aber derzeit muss der Terminwunsch noch telefonisch mitgeteilt werden. Die Mitteilung eines Terminwunsches per E-Mail ist ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Georgsmarienhütte möglich (s.o.).
Wieso werden Termine immer nur für eine Woche vergeben?
Da die Nachfrage nach Terminen derzeit sehr hoch ist, werden Termine immer nur für die jeweilige Woche vergeben. So kann auf Veränderungen und aktuelle Gegebenheiten flexibel reagiert werden und alle Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, auch kurzfristig einen Termin zu bekommen. Ohne dieses Vorgehen wäre der Terminkalender bereits jetzt für mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.
Bekomme ich als Person, die nicht aus Georgsmarienhütte kommt, freitags und samstags gar keinen Termin?
Grundsätzlich werden diese beiden Tage zunächst nur für Kundinnen und Kunden aus Georgsmarienhütte freigehalten. Sollte allerdings die Nachfrage nicht so hoch sein, können noch freie Terminkapazitäten auch an Personen vergeben werden, die nicht aus Georgsmarienhütte kommen.
Was passiert, wenn alle Termine für die jeweilige Woche vergeben sind?
In diesem Fall müssen Kundinnen und Kunden in der darauffolgenden Woche noch mal versuchen einen Termin zu vereinbaren oder sie können sich an die Zulassungsstelle des Landkreises Osnabrück wenden.
Bleiben diese Regelungen dauerhaft bestehen?
Diese Verfahrensweise – insbesondere die erweiterten Möglichkeiten für Personen aus Georgsmarienhütte einen Termin zu erhalten – wurden zunächst eingeführt, um die hohe Nachfrage zu entzerren und den Bearbeitungsservice als Ganzes zu verbessern. Dieses wurde mit dem Landkreis Osnabrück sowie allen anderen Zulassungsstellen gemeinsam abgestimmt. Das Vorgehen wird regelmäßig überprüft und den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401/ 850 - 330 bis - 336
Telefax: 05401/ 850 - 333
E-Mail: kfz_zulassung@georgsmarienhuette.de
Homepage: www.georgsmarienhuette.de/kfzzulassung
Das Team der Kfz-Zulassungsstelle ist immer bestrebt, Sie bestmöglichst zu bedienen. Die umgehende und unkomplizierte Erledigung einer Zulassungsangelegenheit kann aber nur dann erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Der Service- und Beratungsdienst der Kfz-Zulassungsstelle beginnt deshalb jetzt bei Ihnen zu Hause. In der unten als Dokument angefügten Checkliste hat Ihre Kfz-Zulassungsstelle für jede Antragsart zusammengestellt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Wir sind für Sie da:
(Bitte beachten Sie die oben genannten Sonderreglungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie - Danke!)
Montags bis Freitags: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags bis Mittwochs: 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstages: 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstags: 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr (bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen und keine Import-Fahrzeuge bearbeitet werden können. Außerdem werden keine Händleraufträge bearbeitet.)
Achtung: Die Kfz-Zulassungsstelle hat seit dem 01.01.2019 eine geänderte Adresse und befindet sich im Rathaus der Stadt Georgsmarienhütte (Oeseder Straße 85).
Die neue Kfz-Zulassungsstelle hat an der südlichen Gebäudeseite zur Straße „Am Rathaus“ einen separaten Zu- und Eingangsbereich:
Unter der Seite "Dienstleistungen" finden Sie alle Leistungen sowie Informationen zu den Serviceleistungen, die in der Kfz-Zulassungsstelle bearbeitet werden.
Organisationseinheiten
Kfz-Zulassungsstelle | |
Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-330,331,332,334,335,336 Telefax: 05401 850-333 E-Mail: kfz_zulassung@georgsmarienhuette.deHomepage: http://www.georgsmarienhuette.de/kfzzulassung | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung Stadt Georgsmarienhütte, Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte