Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sollen die natürlichen Grundlagen des Naturhaushaltes sichern und Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes erhalten, um Erholungsmöglichkeiten für die Menschen zu schaffen. In den Schutzgebieten soll die natürliche Entwicklung planmäßig und übereinstimmend mit den ökologischen Bedingungen ablaufen. Landschaftsschutzgebiete sind in der Regel wesentlich großflächiger als Naturschutzgebiete, unterliegen aber wesentlich geringeren Schutzbestimmungen.
Im Gegensatz zu den Naturschutzgebieten, in denen möglichst keine Nutzung stattfinden soll, kann in Landschaftsschutzgebieten z. B. durchaus eine regelgemäße Land- und Forstwirtschaft durchgeführt werden; verunstaltende und das Wirkungsgefüge der Landschaft und des Naturhaushaltes beeinträchtigende Eingriffe sind jedoch verboten.
Etwa 50 % des Georgsmarienhütter Stadtgebietes sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Ansprechpartner/in
Herr Andreas Möllenkamp![]() | |
Ämter / Bereiche Bürgermeisterin › Umweltbeauftragter Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Umwelt (Leitung) Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 236 // 2. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-236 Telefax: 05401 850-6236 E-Mail: andreas.moellenkamp@georgsmarienhuette.de |