Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Mieterhöhung. Der Mietspiegel dient dabei lediglich der Orientierung; eine Mieterhöhung ist in jedem Einzelfall individuell zu bewerten.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nach § 558 c Absatz 4 Satz 2 BGB ab einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 (Georgsmarienhütte: ca. 32.000). Dennoch möchte die Stadt Georgsmarienhütte einen neuen Mietspiegel erstellen.
Deshalb sind bis zum 30. Juni 2026 alle Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter dazu aufgerufen, an der Erhebung für den Mietspiegel 2026 teilzunehmen.
Ansprechpartner/in
| Frau N. Polascheck | |
| Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 231.2 // 2. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-2312 Telefax: 05401 850-62312 E-Mail: nadine.polascheck@georgsmarienhuette.de | |
Organisationseinheiten
| Bauverwaltung / Liegenschaften | |
| Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-2315 Telefax: 05401 850-447 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise dazu auf der Startseite. |
