Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Stelle anmelden. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen.
Bei Ehepaaren mit und ohne Kinder reicht es aus, wenn nur einer der Ehepartner die Anmeldung für alle Familienangehörigen vornimmt. Volljährige Kinder müssen sich jedoch selbst anmelden, da sie nicht mehr zum Familienverband gehören.
Kommen Sie bitte Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes ist Anmeldung nur unter Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung möglich. Diese wird von der Person, die Ihnen die Wohnung überlassen hat (z.B. Vermieter), ausgefüllt und unterschrieben.
In der Wohnungsgeberbestätigung wird das tatsächliche Einzugsdatum bestätigt, nicht der Beginn des Mietvertrages. Beginnt Ihr Mietvertrag z.B. am Ersten des Monats, Sie können wegen Renovierungsarbeiten erst am 15. einziehen, ist der 15. des Monats Ihr Zuzugsdatum und in der Wohnungsgeberbestätigung einzutragen.
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Wohnsitz Anmeldung
Ansprechpartner/in
Bürgeramt | |
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-300 bis 306 Telefax: 05401 850-307 E-Mail: buergeramt@georgsmarienhuette.deHomepage: http://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie muss im Bereich des Bürgeramtes zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Diese erhalten Sie am Fensterschalter des Bürgeramtes. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter den Rufnummern 05401/ 850 – 214, -300, -301, -302, -303, -304, -305 oder -306 erreichen. Um aufgrund der aktuellen Situation alle erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten zu können, ist ein selbstständiger Zutritt über den Haupteingang zum Bürgeramt derzeit nicht möglich. Deshalb erfolgt am Eingangsbereich eine Eingangskontrolle. Im Wartebereiche sind den dort beschriebenen Handlungsanweisungen (Abstandhalten, Maskenpflicht, Erfassung der Kontaktdaten etc.) zu leisten. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie unter den oben genannten Rufnummern. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank! |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie nach Georgsmarienhütte gezogen sind, melden Sie sich bitte hier im Bürgeramt an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
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