Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.
Wohnsitz Abmeldung
Ansprechpartner/in
| Bürgeramt | |
| Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-320 Telefax: 05401 850-307 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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| Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank! | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden . Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Wegzug ins Ausland:
Abmeldung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte:
Die Mitteilung im Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes reicht aus.
Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Anmeldung/Mitteilung im Bürgeramt Ihres neuen Hauptwohnsitzes.
Bei Umwandlung eines Nebenwohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Hauptwohnsitz oder zur alleinigen Wohnung:
Mitteilung im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass oder elektronische ID-Karte)
Bei Umwandlung eines Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes in Georgsmarienhütte zum Nebenwohnsitz:
Sofern Sie am Ort Ihres neuen Hauptwohnsitzes noch nicht gemeldet sind, erkundigen Sie sich bitte im dortigen Bürgeramt nach den notwendigen Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Anmeldung am neuen Wohnsitz muss spätestens 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor Auszug möglich. |
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
