Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Winterdienst
Ansprechpartner/in
| Herr Lutz Willmann | |
| Amt / Bereich Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Bauhof (Leitung) Bauhof, Zimmer 400 // EG Niedersachsenstraße 14 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-400 Telefax: 05401 850-522 E-Mail: bauhof@georgsmarienhuette.deE-Mail: lutz.willmann@georgsmarienhuette.de | |
Externe Ansprechpartner/in
| Fachdienst 9 Straßen Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Telefon: 0541501-4096 Telefax: 0541501-64096 E-Mail: kreisstrassen@landkreis-osnabrueck.deHomepage: http://www.landkreis-osnabrueck.deÖffnungszeiten: Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
In der Stadt Georgsmarienhütte ist die Räum- und Streupflicht für die Gehwege durch Satzung auf die Anlieger übertragen worden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Satzungstext.
