Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Ansprechpartner/in| Herr M. Jürgens | |
| Amt / Bereich Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und Stadtmarketing › Ordnungs- und Gewerbeabteilung Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 211 // 2. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-211 Telefax: 05401 850-6211 E-Mail: m.juergens@georgsmarienhuette.de | |
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Die Stadt Georgsmarienhütte ist für ihren Bereich selbst Straßenverkehrsbehörde.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
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nicht angegeben
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E-Mails senden Sie bitte an: straßenverkehrsbehoerde@georgsmarienhuette.de
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