Stadt Georgsmarienhütte

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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

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Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOrdnungs- und Gewerbeabteilung
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 207 // 2. OG3D-Plan
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49124 Georgsmarienhütte
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Herr K. MagelStandort anzeigen
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.4 Verkehrslenkung und -überwachung VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefax: 0541501-4411
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­Land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 15:00 Uhr


Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich VCard
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Telefon: 05113034-01
Telefax: 05113034-2099
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stras­sen­bau.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Übersicht der zentralen Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Bemerkungen

E-Mails senden Sie bitte an: straßenverkehrsbehoerde@georgsmarienhuette.de

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