Stadt Georgsmarienhütte

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Vaterschaftsanerkennung

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Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
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Montags und Dienstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr

Mittwochs - ganztägig geschlossen

Donnerstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Freitags 08.30 bis 12.00 Uhr

Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite.


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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - Fachdienst 3 Jugend VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-3194
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Mo. 08:00 - 13:00 Uhr


Di. 08:00 - 13:00 Uhr


Mi. 08:00 - 13:00 Uhr


Do. 08:00 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Hinweis:



Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.


 



Allgemeine Informationen

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt: Standesämter, Jugendämter und Notariate.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)

Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärungen beim Standesamt
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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