Stadt Georgsmarienhütte

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Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen / Baustellenabsicherung

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Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOrdnungs- und Gewerbeabteilung
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49124 Georgsmarienhütte
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Amt / Bereich
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOrdnungs- und Gewerbeabteilung
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49124 Georgsmarienhütte
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Allgemeine Informationen

Die Inanspruchnahme des Straßenraums, Bürgersteigs und der Seitennebenräume bedarf der Genehmigung, da hierdurch der Straßenverkehr durch vom Antragsteller zu treffende Maßnahmen beeinträchtigt wird. Dies ist u.a. auch bei der Einrichtung von Baustellen, die den Straßenraum in Anspruch nehmen,  der Fall.

An wen muss ich mich wenden?

Die Stadt Georgsmarienhütte ist für ihren Bereich selbst zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Bemerkungen

E-Mails senden Sie bitte an: straßenverkehrsbehoerde@georgsmarienhuette.de

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