Im Straßenbestandsverzeichnis gem. § 3 Abs. 3 des Nds. Straßengesetz (NdsStrG) - sind alle öffentlich (= dem öffentlichen Verkehr) gewidmeten Straßen, Fuß-/Radwege sowie Parkplätze des Stadtgebietes verzeichnet.
Das Verzeichnis gibt Auskunft über Namen/Bezeichnung der Straße/des Platzes sowie über Anfangs- und Endpunkt. Darüber hinaus werden dort z.B. Angaben über Länge, Baulast Dritter sowie katasterliche Bezeichnungen etc aufgeführt. Die entspr. Straßen, Wege, Plätze etc. sind ebenfalls durch Planzeichnung dargestellt.

