Zum "öffentlichen Grün" zählen neben den selbständigen öffentlichen Grünanlagen eine Vielzahl von straßenbegleitenden Grün- und Pflanzflächen verschiedenster Größe, dem sogenannten "Verkehrsgrün". Auch die Pflanzflächen auf Kinderspielplätzen oder Denkmal-Standorten etc.zählen dazu.
Die Grünflächenpflege und -unterhaltung besonders des sogenannten Verkehrsgrüns und die Bepflanzung der Spielplätze in den Siedlungsbereichen gestaltet sich auf grund der vielen Einzelflächen für die Kommune sehr arbeits- und kostenintensiv. Die Stadt Georgsmarienhütte begrüßt deshalb die Übernahme von v.g. Flächenanteilen in die Pflege der Anlieger (sh. auch: Pflegepatenschaften für Grünanlagen).

