Stadt Georgsmarienhütte

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Straßenbau und -unterhaltung

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Amt / Bereich
Fachbereich IV - Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau und Umweltschutz › Tiefbau (Leitung)
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 224 // EG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-224
Telefax: 05401 850-6224
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Straßenbau

Für die Stadtstraßen ist die Tiefbauabteilung der Stadt als "Straßenbaulastträger" zuständig. Kreis-, Landes- und Bundesstraßen liegen in der Zuständigkeit anderer Straßenbaulastträger, Schäden an diesen Verkehrswegen können jedoch ebenfalls der Stadt Georgsmarienhütte gemeldet werden, welche diese Meldungen dann an die entsprechenden Institutionen weitermeldet.

Der Straßenbau in Georgsmarienhütte gliedert sich in den Bereich „Erneuerung von Straßen" sowie den Bereich „bauliche Unterhaltung von Straßen". Zu den "Straßen" gehören auch die Fußwege und Radwege.

Bei der Erneuerung von Straßen ist grundsätzlich zu prüfen, inwiefern eine Beteiligung der Bürger an den Ausbaukosten auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erforderlich ist. Dies geschieht in der Regel unter Einbeziehung der politischen Gremien im Einzelfall. Leistungen zum Straßenneubau werden in der Regel öffentlich gem. VOB ausgeschrieben und an Privatfirmen vergeben.

Die Unterhaltungsarbeiten an Straßen werden von der Verwaltung in der Regel im Tagesgeschäft erledigt. Grundlage ist das im Bau- und Planungsausschuss beschlossene Unterhaltungsprogramm, wonach auf einer Vielzahl von Straßen im Stadtgebiet vorwiegend Erneuerungen der Fahrbahndecken in Teilabschnitten erfolgen sollen. Auch hier bestehen Verträge mit entsprechenden Fachfirmen. Für die Durchführung akuter Kleinst-Reparaturen und ständig wiederkehrender Leistungen, wie der Reinigung der Straßen, der Straßenabläufe und der Straßenseitenräume, ist die Stadt / die Tiefbauabteilung zuständig, die Arbeiten werden nach dem von der zuständigen Fachabteilung vorgegebenen Leistungskalender durchgeführt.

Planung, Koordination und Überwachung der Straßenbaumaßnahmen erfolgt unter der Regie des Tiefbauamtes der Stadt Georgsmarienhütte. An der Planungsphase können die unmittelbar betroffenen Anlieger zumeist beteiligt werden.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Georgsmarienhütte

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