Stadt Georgsmarienhütte

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Straßen und Bürgersteige


Allgemeine Informationen

Straßenreinigung

Art und Umfang der Straßenreinigung ist durch entsprechende Satzung geregelt.

Mit Ausnahme der Fahrbahnen der B 51 (Osnabrücker Straße, Teutoburger-Wald-Straße), der L 95 (Hagener Straße, Klöcknerstraße, Glückaufstraße), der K 301 (Sutthauser Straße) und der K 331 (Wellendorfer Straße) sind sämtl. Straßenflächen im Stadtgebiet durch die Anlieger zu reinigen. Hiervon sind wenige Teilflächen ausgenommen - näheres zur Straßenreinigung erfahren Sie in der städt. Tiefbauabteilung.

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