Straßenreinigung
Art und Umfang der Straßenreinigung ist durch entsprechende Satzung geregelt.
Mit Ausnahme der Fahrbahnen der B 51 (Osnabrücker Straße, Teutoburger-Wald-Straße), der L 95 (Hagener Straße, Klöcknerstraße, Glückaufstraße), der K 301 (Sutthauser Straße) und der K 331 (Wellendorfer Straße) sind sämtl. Straßenflächen im Stadtgebiet durch die Anlieger zu reinigen. Hiervon sind wenige Teilflächen ausgenommen - näheres zur Straßenreinigung erfahren Sie in der städt. Tiefbauabteilung.

