Stadt Georgsmarienhütte

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Steuerliche Lebensbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-320
Telefax: 05401 850-307
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin.

Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen.

Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit.

Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen.

Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer.

Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

Allgemeine Informationen

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Lohnsteuer 2021 - Ein kleiner Ratgeber

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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