- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Sie sind hier:
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Ansprechpartner/in
| Ordnungs- und Gewerbeabteilung | |
| Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-200 Telefax: 05401 850-445 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanmeldung
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Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Antragsformular
Was sollte ich noch wissen?
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
