Stadt Georgsmarienhütte

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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

zuklappenAnsprechpartner/in
Ordnungs- und GewerbeabteilungStandort anzeigen
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-200
Telefax: 05401 850-445
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise dazu auf der Startseite.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen
  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Antragsformular

Was sollte ich noch wissen?
  • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
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