Stadt Georgsmarienhütte

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Schulpflicht

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Abteilung für Bildung und SportStandort anzeigen
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-262
Telefax: 05401 850-446
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise dazu auf der Startseite.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen, ist in § 58 NSchG festgelegt.

Verletzen Schülerinnen und Schüler ihre Pflicht grob, bleiben sie vom Unterricht unentschuldigt fern, kann je nach Umfang und Schwere der Schulversäumnisse hiergegen mit Erziehungsmitteln oder mit Ordnungsmaßnahmen vorgegangen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fehlzeitenmeldungen der Schulen

Rechtsgrundlage

NSchG
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

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