Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten.
Sie sind hier:
Schiedsmannswesen
Ansprechpartner/in
| Frau G. Tepe-Altevogt | |
| Amt / Bereich Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und Stadtmarketing › Ordnungs- und Gewerbeabteilung Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 212 // 2. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-212 Telefax: 05401 850-6212 E-Mail: g.tepealtevogt@georgsmarienhuette.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte hat Herrn Helmut Frauenheim, Tel. 05401/45519, ahfrauenheim@osnanet.de, zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt, der derzeit alleinig kontaktiert werden kann.
