Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Rundfunkgebührenbefreiung
Ansprechpartner/in
Bürgeramt | |
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-300 bis 306 Telefax: 05401 850-307 E-Mail: buergeramt@georgsmarienhuette.deHomepage: http://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie muss im Bereich des Bürgeramtes zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Diese erhalten Sie am Fensterschalter des Bürgeramtes. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter den Rufnummern 05401/ 850 – 214, -300, -301, -302, -303, -304, -305 oder -306 erreichen. Um aufgrund der aktuellen Situation alle erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten zu können, ist ein selbstständiger Zutritt über den Haupteingang zum Bürgeramt derzeit nicht möglich. Deshalb erfolgt am Eingangsbereich eine Eingangskontrolle. Im Wartebereiche sind den dort beschriebenen Handlungsanweisungen (Abstandhalten, Maskenpflicht, Erfassung der Kontaktdaten etc.) zu leisten. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie unter den oben genannten Rufnummern. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank! |
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück ![]() Iburger Straße 30 49082 Osnabrück Telefon: 0541 5845-0 Telefax: 0541 5845-297 E-Mail: PoststelleLSOsnabrück@ls.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei Empfang von Sozialleistungen
- Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
- bei Taubblindheit:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
- bei Empfang von Blindenhilfe
- aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- bei Härtefällen
- den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
- bedarfsweise weitere Nachweise
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird. Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.
Rechtsgrundlage
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RFBeitrStV)
Was sollte ich noch wissen?
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung