Rattenbekämpfung
Allgemeine Informationen
Die Rattenbekämpfung in der Stadt Georgsmarienhütte wird gemäß der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen durchgeführt.
Für die Bekämpfung der Ratten sind die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer (also entweder die Eigentümerinnen und Eigentümer, soweit diese das Grundstück selbst bewohnen, oder aber die jeweiligen Mieterinnen und Mieter) zuständig.
Die Stadt Georgsmarienhütte ergreift lediglich in seltenen Ausnahmefällen Maßnahmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verursacher die Kosten einer Zwangsmaßnahme trägt. Als Verursacher gelten die Personen, welche ihrer Bekämpfungspflicht nicht nachkommen oder einen Befall mutwillig oder fahrlässig verursachen.
Die Sichtung einer Ratte ist nicht immer ein Befall. Ratten legen eine verhältnismäßig große Strecke am Tag bei der Futtersuche zurück und kreuzen dabei auch mehrmals ein Grundstück.
Häufige Ursachen für einen Befall sind folgende Punkte:
▪ Tierfütterung und Wassertränken (Wildtiere wie Vögel, Igel, etc.)
▪ Komposthaufen, die mit gekochten und ungekochten Lebensmitteln bewirtschaftet werden
▪ Fehler bei der Lagerung und Entsorgung von Müll
▪ Tierhaltung (tägliche Grundreinigung der Gehege)
▪ Lebensmittel oder Tierfutter, die im Außenbereich gelagert werden
Sollen Sie einen Rattenbefall feststellen, besteht Handlungsbedarf. Es sind dahingehend Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten, wie z. B. die Beauftragung eines professionellen Bekämpfungsunternehmens.
Hinweise
Die langfristige Verwendung von Rodentiziden (Rattengift) darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für die jeweiligen Wirkstoffe geltende Sachkunde vorliegt. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Rodentizid zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Viele Gifte wirken sich schlecht auf die Umwelt aus, daher wird von der Eigenanwendung von handelsüblichen Rattengiften abgeraten. Zudem sind diese bei einem stärkeren Befall im Außenbereich eher wirkungslos.
Für Privatpersonen beginnt die passive Bekämpfung bei der Bewirtschaftung eines Grundstückes, mit dem Einhalten der unter dem „Allgemeine Informationen“ erklärten Punkte.
Zusätzlich könnten Maßnahmen zur Vergrämung der Ratten hilfreich sein. Als erste aktive Bekämpfungsmaßnahme kann mit Totschlagfallen bei einem leichten Befall die Population verkleinert werden. Sollte eine größere Population vorliegen, empfiehlt sich immer die Bekämpfung durch einen Profi durchführen zu lassen. Sollte Ihnen bekannt sein, dass die Ihnen anliegenden Nachbargrundstücke ebenfalls unter Befall leiden, empfiehlt es sich, dass eine gemeinschaftliche Bekämpfung bei einem Bekämpfungsunternehmen in Auftrag gegeben wird.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (RattenVO)

