Stadt Georgsmarienhütte

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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-320
Telefax: 05401 850-307
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin.

Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen.

Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit.

Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen.

Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer.

Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!

Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

An wen muss ich mich wenden?

Das örtliche Bürgerbüro

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • Scheidungsurkunde
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

Wichtige Änderungen bei den Lichtbildern für Personalausweis und Reisepass seit 01.05.2025:

Das Bürgeramt darf seit 01.05.2025 für Personalausweise und Reisepässe (auch für vorläufige Dokumente) keine Papier-Lichtbilder mehr entgegen nehmen, sondern nur digital erstellte Lichtbilder. 

 
Fotostudios in Georgsmarienhütte und Umgebung (Bad Iburg, Bissendorf, Osnabrück), welche die digitale Lichtbilderstellung nach den neuen Vorschriften anbieten, finden Sie online unter https://alfo-passbild.com/. Zudem können digitale Lichtbilder in DM- Drogerien erstellt werden. Digitale Lichtbilder vom Fotografen bzw. von DM können ab Erstellung 6 Monate lang genutzt werden.
 
Auch im Bürgeramt ist die Erstellung digitaler Lichtbilder möglich. Allerdings sind diese Fotos aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ab Erstellung nur 96 Stunden lang nutzbar. Sie kosten 6,00 € pro verwendetem Lichtbild. Ein Ausdruck dieser Bilder ist uns nicht erlaubt. Sie können deshalb z.B. nicht zusätzlich für einen Führerscheinantrag verwendet werden (auch nicht für einen internationalen Führerschein), da hierfür weiterhin ein biometrisches Lichtbild im Papierformat erforderlich ist. Wenn Sie das Foto im Bürgeramt machen lassen möchten, benötigen Sie dafür keinen gesonderten Termin.
 
Beachten Sie bitte, dass im Bürgeramt Fotos von Kleinkindern nur gemacht werden können, wenn diese bereits ohne Hilfe aufrecht sitzen können. Ein Kinderhochsitz (für Kinder bis ca. 3 Jahre) ist vorhanden. Sollte Ihr Kind dafür noch zu jung sein (z.B. Säugling), wenden Sie sich bitte vorab an einen Fotodienstleister (siehe oben).
Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 46,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Anträge / Formulare

NIcht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder geht er Ihnen verloren, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust und Diebstahl können Sie auch selbst die Online-Funktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

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