Die Stadt erfüllt insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:
- Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Stadtgebiet anfallen.
- Information der Bürger über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen.
- Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
- Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Stadtgebiet.

