Ein erheblicher Teil des Georgsmarienhütter Stadtgebietes befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Nördlicher Teutoburger Wald / Wiehengebirge", welches die natürlichen Eigenarten unserer Natur und Landschaft bewahren hilft. Ebenso sind im Stadtgebiet Naturschutzgebiete ausgewiesen, die besonders schützenswerte, wertvolle Landschaftsbestandteile unter strengen Schutz stellen.
1987 hat die Stadt Georgsmarienhütte einen Landschaftsplan aufgestellt, der bei der Durchführung von Planungen Berücksichtigung findet.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten befindet sich in der Zuständigkeit des Landkreises Osnabrück bzw. der Bezirksregierung Weser-Ems.
Weiter Informationen und Hinweise erhalten Sie im Bedarfsfall bei der städtischen Umweltabteilung / Umweltbeauftragter

