Zunächst: Einen "Mofa-Führerschein", gibt es nicht. Für das Führen eines Mofas oder Fahrrads mit Hilfsmotor bedarf es keines Führerscheines. Hierzu ist eine Prüfbescheinigung ausreichend. Einer Prüfbescheinigung bedarf es nicht, wenn Sie bereits zum 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatten. Eine "Mofa-Prüfbescheinigung" erhalten Sie nach der bestandenen Prüfung beim TÜV. Wenn Sie Schüler sind, erkundigen Sie sich, ob die Schule Mofakurse durchführt. Die Prüfung erfolgt dann durch den Lehrer an der betreffenden Schule. Bitte erkundigen Sie sich über alles Weitere bei Ihrer Schule (wenn dort Kurse angeboten werden) oder bei einer Fahrschule. Zur Straßenverkehrsbehörde brauchen Sie nicht zu kommen.
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Mofa-Führerschein
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| Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr). (Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.) | |
