Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten AsylberwerberInnen, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländerinnen.
Die Grundleistungen nach dem AsylbLG umfassen den notwendigen Bedarf an
- Ernährung
- Unterkunft
- Kleidung
- Gesundheits- und Körperpflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (Telefon, Verkehrsmittel, Schreibmittel, Lesestoff, etc.)
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden nach dem AsylbLG erbracht:
- bei Krankheit (bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen wird die erforderliche ärztliche oder zahnärztliche Behandlung sichergestellt)
- bei Schwangerschaft und Geburt (werden sämtliche im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung erforderlichen ärztlichen und pflegerischen Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen gewährt)
Sonstige Leistungen aufgrund einer besonderen Situation im Einzelfall:
- Zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich
- Zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten
- Zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich
können im Einzelfall gewährt werden.

