Stadt Georgsmarienhütte

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Lärmschutz

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Amt / Bereich
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOrdnungs- und Gewerbeabteilung
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 215 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-215
Telefax: 05401 850-6215
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wann dürfen Rasenmäher und Co. benutzt werden?

In Wohngebieten dürfen Gartengeräte und –maschinen nur in bestimmten Zeiten eingesetzt werden. Der Grundsatz ist, dass motorbetriebene Geräte werktags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden dürfen. Dies betrifft z.B.

 

  • Rasenmäher
  • Heckenscheren
  • Vertikutierer
  • Motorkettensägen
  • Schredder / Zerkleinerer

Weitergehende Einschränkungen gelten für folgende Geräte, wenn sie kein EG-Umweltzeichen tragen:

 

  • Freischneider
  • Grastrimmer / Graskantenschneider
  • Laubbläser
  • Laubsammler

Der Einsatz dieser Geräte ist werktags nur in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt. Rechtsgrundlage ist § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Darüber hinaus gibt es keine generelle Mittagsruhe im Stadtgebiet Georgsmarienhütte. Es sollte immer das Gebot der Rücksichtnahme beachtet werden. Und wird es dann doch einmal zu laut, hilft es in vielen Fällen das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.

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