Stadt Georgsmarienhütte

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Kirchenaustritt

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Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-160
Telefax: 05401 850-441
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

Montags und Dienstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr

Mittwochs - ganztägig geschlossen

Donnerstags 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Freitags 08.30 bis 12.00 Uhr

Für kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Hinweise auf der Startseite.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • :30,00 EUR
    Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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