Stadt Georgsmarienhütte

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Kindertageseinrichtungen

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Frau J. SeifartStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bildung, Sport, Soziales, Jugend und VergabestelleAbteilung für Bildung und Sport
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 263 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-263
Telefax: 05401 850-6263
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Herr M. DreierStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bildung, Sport, Soziales, Jugend und VergabestelleAbteilung für Bildung und Sport (Leitung)
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 268 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-268
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Landkreis Osnabrück - Fachdienst 3 Jugend VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-3194
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E-Mail: Homepage: htt­ps://­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 13:00 Uhr


Di. 08:00 - 13:00 Uhr


Mi. 08:00 - 13:00 Uhr


Do. 08:00 - 17:30 Uhr


Fr. 08:00 - 13:00 Uhr


Hinweis:



Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.


 



Allgemeine Informationen

Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist. 

Rechtsgrundlage

KiTaG
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG)
KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz, siehe SGB VIII (KJHG)
Regionale Vereinbarung für die Stadt Georgsmarienhütte zur gemeinsamen Erzieung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindergärten und Kindertagesstätten
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Kindertagesstätten

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

In der Stadt Georgsmarienhütte werden die Kindertagesstätten von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, insbesondere den katholischen und evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden, betrieben (siehe Kindertagesstätten).

Die Stadt Georgsmarienhütte gewährt den Trägern der Kindertagesstätten zu den Betriebskosten sowie zu Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Kindertagesstätten Zuschüsse.

Hierdurch begründet ist die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Georgsmarienhütte und den Trägern der Kindertagesstätten.

Zu den weiteren Aufgaben gehört die Erstellung/Fortschreibung der Regionalen Vereinbarung für die Stadt Georgsmarienhütte zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindergärten und Kindertagesstätten.

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