Stadt Georgsmarienhütte

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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

zuklappenAnsprechpartner/in
Kfz-ZulassungsstelleStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-340
Telefax: 05401 850-333
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.­de/kfz­zu­las­sung

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden.

Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr).

(Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-20000
Telefax: 0541501-4432
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 15:00 Uhr


Sa. 09:30 - 11:30 Uhr



Allgemeine Informationen

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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