Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Ansprechpartner/in
| Kfz-Zulassungsstelle | |
| Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-340 Telefax: 05401 850-333 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de/kfzzulassung | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
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| Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr). (Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.) | |
Externe Ansprechpartner/in
| Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Telefon: 0541501-20000 Telefax: 0541501-4432 E-Mail: zulassungsstelle@Lkos.deHomepage: https://www.landkreis-osnabrueck.deÖffnungszeiten: Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr Sa. 09:30 - 11:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
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der Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
