Stadt Georgsmarienhütte

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Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

zuklappenAnsprechpartner/in
Kfz-ZulassungsstelleStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-340
Telefax: 05401 850-333
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.­de/kfz­zu­las­sung

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden.

Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr).

(Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-20000
Telefax: 0541501-4432
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 15:00 Uhr


Sa. 09:30 - 11:30 Uhr



Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPALastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Bei folgenden Fahrzeugarten sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Bei Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    • Datenbestätigung
  • Bei Fahrzeugen mit EU-Typengenehmigung:
    • die EUÜbereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugeinzelgenehmigungen:
    • Bescheinigung darüber, dass eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung vorliegt
  • Bei einem zulassungsfreien Fahrzeug:
    • Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung

Bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?

Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Zulassung i.d.R. Widerspruch

§ 58 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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