Stadt Georgsmarienhütte

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Kfz: Schleppgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Kfz-ZulassungsstelleStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-340
Telefax: 05401 850-333
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.­de/kfz­zu­las­sung

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden.

Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr).

(Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)

Allgemeine Informationen

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. In Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung, die sogenannte Schleppgenehmigung, erteilt werden. Dabei gilt u.a.:

  • Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen.
  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
  • Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreises, der kreisfreien Stadt und der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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