Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
Kfz-Kennzeichen - umtauschen in Euro-Kennzeichen
Ansprechpartner/in
| Kfz-Zulassungsstelle | |
| Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-340 Telefax: 05401 850-333 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de/kfzzulassung | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
|
| Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr). (Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.) | |
Externe Ansprechpartner/in
| Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Telefon: 0541501-20000 Telefax: 0541501-4432 E-Mail: zulassungsstelle@Lkos.deHomepage: https://www.landkreis-osnabrueck.deÖffnungszeiten: Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr Sa. 09:30 - 11:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Prüfbericht der letzten gültigen
Hauptuntersuchung
(HU); entfällt
gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Fahrzeugen,
- deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
