Stadt Georgsmarienhütte

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Kfz-Kennzeichen: Kleines Motorradkennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in
Kfz-ZulassungsstelleStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-340
Telefax: 05401 850-333
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.­de/kfz­zu­las­sung

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden.

Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr).

(Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-20000
Telefax: 0541501-4432
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 15:00 Uhr


Sa. 09:30 - 11:30 Uhr



Allgemeine Informationen

Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.

Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk. 

Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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