Stadt Georgsmarienhütte

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Kfz außer Betrieb setzen (Abmeldung)

zuklappenAnsprechpartner/in
Kfz-ZulassungsstelleStandort anzeigen
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-340
Telefax: 05401 850-333
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.­de/kfz­zu­las­sung

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
samstags 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle muss zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein fester Termin vereinbart werden.

Ohne vorherige Terminabsprache ist keine Bearbeitung der Anliegen möglich. Die Terminvergabe erfolgt online unter https://termine-reservieren.de/termine/georgsmarienhuette/ oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 05401/ 850 – 340 (montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr).

(Bitte beachten Sie, dass samstags keine Ausfuhrkennzeichen bearbeitet werden können.)
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Zulassungsstelle VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-20000
Telefax: 0541501-4432
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 15:00 Uhr


Sa. 09:30 - 11:30 Uhr



Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • Die Antragstellung in Vertretung ist möglich. Dafür muss der Vertreter oder die Vertreterin alle aufgeführten Unterlagen vorlegen. 

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?

Informationen über die anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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