Hundesteuersätze (Jahresbeträge)
ab 01.01.2002:
für den ersten Hund 81,00 €
für den zweiten Hund 108,00 €
für jeden weiteren Hund 138,00 €
für jeden gefährlichen Hund 612,00 €
Ansprechpartner/in| Frau C. Lahm | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Zentrale Verwaltung/Finanzwesen › Finanz- und Steuerabteilung Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 152 // 1. OG Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-152 Telefax: 05401 850-6152 E-Mail: c.lahm@georgsmarienhuette.de | |
Hundesteuersätze (Jahresbeträge)
ab 01.01.2002:
für den ersten Hund 81,00 €
für den zweiten Hund 108,00 €
für jeden weiteren Hund 138,00 €
für jeden gefährlichen Hund 612,00 €
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Gefährliche Hunde sind:
- Pit-Bull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.