Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen von seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
In stationären Einrichtungen oder Altenpflegeheimen liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Osnabrück.

