Stadt Georgsmarienhütte

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Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

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T. LehmkuhlStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bildung, Sport, Soziales, Jugend und VergabestelleAbteilung für Soziales und Jugend › Soziales
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 278 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-278
Telefax: 05401 850-6278
E-Mail:


Aufgaben:
SGB XII (A - G)
AsylbLG (A - G)

U. Schmeing-PurschkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bildung, Sport, Soziales, Jugend und VergabestelleAbteilung für Soziales und Jugend › Soziales
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 282 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-282
Telefax: 05401 850-6282
E-Mail:


Aufgaben:
SGB XII (P - Z)
AsylbLG (P - Z)

N. SanderStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bildung, Sport, Soziales, Jugend und VergabestelleAbteilung für Soziales und Jugend › Soziales
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 280 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-280
E-Mail:


Aufgaben:
SGB XXII (H - O)
AsylbLG (H - O)
Bestattungskosten

J. ToefflingStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bildung, Sport, Soziales, Jugend und VergabestelleAbteilung für Soziales und Jugend › Soziales
Stadt Georgsmarienhütte, Zimmer 288 // 2. OG3D-Plan
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-288
Telefax: 05401 850-6288
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Neben den Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes der Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch weitere Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist. Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes



Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit der Abteilung für Soziales in Verbindung.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ab Bekanntwerden der Notlage.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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