Neben den Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes der Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch weitere Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist. Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- ambulante Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

