Die Grundstücksbezeichnung (Hausnummer) ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. für den Einsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungsfahrzeugen sowie den reibungslosen Ablauf der Postzustellung und des Zulieferverkehrs erforderlich.
Die Festsetzung wird i.d.R. bei Neubauvorhaben "automatisch" durch die Stadt Georgsmarienhütte vorgenommen, ansonsten ist eine Festsetzung bzw. Änderung auch durch begründeten Antrag möglich, z.B. bei Errichtung und Bezug eines separaten Anbaus mit deutlich getrennten Eingängen.
Die Grundstücksbezeichnung / Hausnummer ist so anzubringen, dass sie von der zuständigen = erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche aus deutlich und unmissverständlich sichtbar / lesbar ist.
Neubauvorhaben: es wird empfohlen, schon während der Bauphase im Interesse des reibungslosen Baustellenverkehrs eine Kenzeichnung des Grundstückes vorzunehmen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mieter/Pächter über die festgesetzte Hausnummer.

