Seit 19.01.2013 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Die zuvor ausgestellten Führerscheine (z.B. grauer oder rosa Papierführerschein, DDR-Führerschein) behalten aber zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.
Bislang galt, dass diese Führerscheine noch bis 19.01.2033 gültig sind und grundsätzlich nicht vorher umgetauscht werden müssen (Ausnahme: z.B. bei Beantragung eines Internationalen Führerscheines).
Aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gelten zukünftig andere Umtauschfristen. Dieses betrifft zunächst aber nur Personen, deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde (also alle Inhaber von Papierführerscheinen). Für diese richtet sich die Umtauschfrist nach ihrem Geburtsjahr:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Erst danach müssen die Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden (alte Kartenführerscheine). Bei diesen Führerscheinen kommt es auf das Jahr an, in dem der Führerschein ausgestellt wurde:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen dann zum jeweiligen Ablaufdatum umgetauscht werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit, d.h. Sie fahren dann ohne Fahrerlaubnis. Ein späterer Umtausch ist nicht möglich, der Führerschein muss dann neu beantragt werden.
Selbstverständlich können Sie - wie auch bisher –auch vorher schon jederzeit den Führerscheinumtausch beantragen. Wer also 1971 geboren wurde, muss nicht bis zum 19.01.2025 warten, sondern kann den Führerschein auch jetzt umtauschen.