Stadt Georgsmarienhütte

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Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-320
Telefax: 05401 850-307
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin.

Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen.

Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit.

Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen.

Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer.

Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-30000
Telefax: 0541501-63000
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­Land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 13:00 Uhr


Hinweis: 


Nur nach Terminvereinbarung.


Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.



Allgemeine Informationen

Seit 19.01.2013 wird der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Die zuvor ausgestellten Führerscheine (z.B. grauer oder rosa Papierführerschein, DDR-Führerschein) behalten aber zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.

Bislang galt, dass diese Führerscheine noch bis 19.01.2033 gültig sind und grundsätzlich nicht vorher umgetauscht werden müssen (Ausnahme: z.B. bei Beantragung eines Internationalen Führerscheines).

Aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung gelten zukünftig andere Umtauschfristen. Dieses betrifft zunächst aber nur Personen, deren Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde (also alle Inhaber von Papierführerscheinen). Für diese richtet sich die Umtauschfrist nach ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 
Erst danach müssen die Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden (alte Kartenführerscheine). Bei diesen Führerscheinen kommt es auf das Jahr an, in dem der Führerschein ausgestellt wurde:
 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen dann zum jeweiligen Ablaufdatum umgetauscht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Georgsmarienhütter Einwohnerinnen und Einwohner können den Führerschein im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte beantragen. Der Antrag wird dann an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet und von dort bearbeitet. Fahrerlaubnisbehörde ist:

Landkreis Osnabrück
Führerscheinstelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Telefon: 0541/501-30000

Bei Fragen zum Stand Ihres Führerscheinantrages wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • alter Führerschein
  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • falls Ihr alter Führerschein nicht vom Landkreis Osnabrück oder von der Stadt Osnabrück ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten). Diese kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?

Der Umtausch kostet 30,40 €.

Bitte beachten Sie:

Die Gebühren können nur per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden. Die Abbuchung vom angegebenen Konto erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis Osnabrück) bei Fertigstellung des Führerscheines.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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