Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
Ansprechpartner/in
Bürgeramt | |
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-300 bis 306 Telefax: 05401 850-307 E-Mail: buergeramt@georgsmarienhuette.deHomepage: http://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie muss im Bereich des Bürgeramtes zur Bearbeitung von Anliegen im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Diese erhalten Sie am Fensterschalter des Bürgeramtes. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter den Rufnummern 05401/ 850 – 214, -300, -301, -302, -303, -304, -305 oder -306 erreichen. Um aufgrund der aktuellen Situation alle erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten zu können, ist ein selbstständiger Zutritt über den Haupteingang zum Bürgeramt derzeit nicht möglich. Deshalb erfolgt am Eingangsbereich eine Eingangskontrolle. Im Wartebereiche sind den dort beschriebenen Handlungsanweisungen (Abstandhalten, Maskenpflicht, Erfassung der Kontaktdaten etc.) zu leisten. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie unter den oben genannten Rufnummern. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank! |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Georgsmarienhütter Einwohnerinnen und Einwohner können den Führerschein im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte beantragen. Der Antrag wird dann an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet und von dort bearbeitet. Fahrerlaubnisbehörde ist:
Landkreis Osnabrück
Führerscheinstelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/501-30000
Bei Fragen zum Stand Ihres Führerscheinantrages wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
- Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.