Stadt Georgsmarienhütte

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Fahrerlaubnis ausländisch - umschreiben

zuklappenAnsprechpartner/in
Bürgeramt
Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Telefon: 05401 850-320
Telefax: 05401 850-307
Homepage: htt­ps://ww­w.­ge­orgs­ma­ri­en­huet­te.de

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin.

Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen.

Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit.

Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen.

Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer.

Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank!
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle VCard
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541501-30000
Telefax: 0541501-63000
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­Land­kreis-os­na­brueck.deÖffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr


Di. 07:30 - 15:00 Uhr


Mi. 07:30 - 15:00 Uhr


Do. 07:30 - 17:30 Uhr


Fr. 07:30 - 13:00 Uhr


Hinweis: 


Nur nach Terminvereinbarung.


Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.



Allgemeine Informationen

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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