Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Ansprechpartner/in
| Bürgeramt | |
| Fachbereich II - Ordnungswesen, Kultur und StadtmarketingOeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte Telefon: 05401 850-320 Telefax: 05401 850-307 Homepage: https://www.georgsmarienhuette.de | montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
|
| Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen angeboten, allerdings nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Ausnahme: Für die Abholung von Ausweisen bzw. Reisepässen sowie für den Kauf von Busfahrkarten und Stadtgutscheinen benötigen Sie keinen Termin. Um einen Termin im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte zu vereinbaren, haben Sie folgende Möglichkeiten: Am einfachsten und bequemsten buchen Sie Ihren Termin online. Das ist jederzeit z.B. vom heimischen Computer oder von unterwegs mit einem mobilen Endgerät möglich. Dazu können Sie auf der Startseite dieser Homepage den Button "Termin" anwählen. Um den Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, auch kurzfristige Termine für dringende Anliegen buchen zu können, werden in regelmäßigen Abständen zusätzliche Terminkontingente freigeschaltet. Auch abgesagte (stornierte) Termine stehen automatisch wieder zur Buchung bereit. Sollte das von Ihnen gewünschte Anliegen nicht in unserem Online-Angebot verfügbar sein, oder falls Ihnen die Online-Buchung nicht oder nur schwierig möglich ist oder für Sie nicht in Frage kommt, oder sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie das Bürgeramt während der allgemeinen Sprechzeiten unter der Rufnummer 05401/ 850 - 320 erreichen. Alle weiteren Hinweise, sowie eine allgemeine telefonische Beratung erhalten Sie ebenfalls unter der oben genannten Rufnummer. Aufgrund der hohen Nachfrage bittet die Stadt Georgsmarienhütte um Verständnis, dass ein zeitnaher Termin derzeit nicht immer garantiert werden kann. Vielen Dank! | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
