Bei der Anmeldung zur Eheschließung bringen Sie bitte mit:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
Wenn Sie in Deutschland geboren sind, ist keine Geburtsurkunde/Geburtenregisterauszug erforderlich, da beim Geburtsstandesamt die Daten elektronisch abgerufen werden können.
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde (internationale oder mit einer vollständigen Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer)
Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, ist kein Eheregisterauszug/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Partners erforderlich, da beim Eheschließungsstandesamt die Daten elektronisch abgerufen werden können.
Erfolgte Ihre Eheschließung/Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist erforderlich:
- Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Oberlandesgericht erteilt. Das Standesamt nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder.

